Der Kirchenvorstand hat die Verantwortung über die Leitung der Gemeinde. Bei regelmäßigen Treffen werden wichtige Entscheidungen getroffen und das Leitbild der Gemeinde geprägt.
Der Kirchengemeinderat setzt sich aus gewählten Mitgliedern zusammen, die ehrenamtlich tätig sind, sowie aus den Geistlichen. Er ist auch für die Finanzen der Kirche verantwortlich und ist der Arbeitgeber für alle Mitarbeiter:innen mit Ausnahme der Pastores.
Um in den Kirchengemeinderat gewählt zu werden, müssen Sie Mitglied der Landeskirche sein und der Gemeinde angehören.
Der Kirchengemeinderat tagt etwa einmal im Monat. Neben den Ratssitzungen arbeiten die Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen und Aktivitäten der Kirche mit.